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📝 Artikel 14 – Pflege und Beruf: Welche Rechte haben Angehörige?

Viele pflegende Angehörige stehen vor einer riesigen Herausforderung:


Pflege UND Beruf gleichzeitig.


☝🏼 Was viele nicht wissen:

Es gibt gesetzliche Schutzrechte ⚖️.



Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Möglichkeiten, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Die folgenden drei Angebote können dabei eine wichtige Unterstützung sein:


Pflegeunterstützungsgeld

Tritt die Pflegesituation eines Angehörigen plötzlich und unerwartet ein oder verschlechtert sie sich akut, könnt ihr kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Für den dadurch entstehenden Verdienstausfall zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Diese Leistung kann für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die die akute Pflegesituation bestätigt.


Pflegezeit

Die Pflegezeit ermöglicht es euch, euch für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Anspruch darauf besteht in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Als Nachweis ist in der Regel die Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad erforderlich. Zur finanziellen Absicherung kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.


Familienpflegezeit

Wer seine Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum reduzieren möchte, kann die Familienpflegezeit nutzen. Dabei ist eine teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat. Auch hier muss der Pflegegrad der gepflegten Person nachgewiesen werden. Zur finanziellen Unterstützung kann ebenfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.


Nochmal im Überblick


PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD

Dauer: Jährlich bis zu 10 Tage

Art der Freistellung: Vollständig im Pflege-Akutfall

Anspruch gilt für: Alle Arbeitnehmende

Beleg: Ärztliche Bescheinigung

Anmeldefrist beim Arbeitgeber: Keine

Finanzierung: Lohnersatzzahlung (von der Pflegekasse)


PFLEGEZEIT

Dauer: 6 Monate

Art der Freistellung: Vollständig oder teilweise

Anspruch gilt für: Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten

Beleg: Pflegegrad

Anmeldefrist beim Arbeitgeber: 10 Tage

Finanzierung: Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)


FAMILIENPFLEGEZEIT

Dauer: 24 Monate

Art der Freistellung: Teilweise

Anspruch gilt für: Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten

Beleg: Pflegegrad

Anmeldefrist beim Arbeitgeber: 8 Wochen

Finanzierung: Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)


Viele Angehörige kennen diese Möglichkeit nicht – dabei kann sie enorm entlasten.


👉🏻 Fazit: Pflege ist gesellschaftlich gewollt – deshalb gibt es Schutzrechte. Niemand muss diese Situation alleine stemmen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.