📝 Artikel 14 – Pflege und Beruf: Welche Rechte haben Angehörige?
Viele pflegende Angehörige stehen vor einer riesigen Herausforderung:
Pflege UND Beruf gleichzeitig.
☝🏼 Was viele nicht wissen:
Es gibt gesetzliche Schutzrechte ⚖️.
Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Möglichkeiten, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Die folgenden drei Angebote können dabei eine wichtige Unterstützung sein:
Pflegeunterstützungsgeld
Tritt die Pflegesituation eines Angehörigen plötzlich und unerwartet ein oder verschlechtert sie sich akut, könnt ihr kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Für den dadurch entstehenden Verdienstausfall zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Diese Leistung kann für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die die akute Pflegesituation bestätigt.
Pflegezeit
Die Pflegezeit ermöglicht es euch, euch für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Anspruch darauf besteht in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Als Nachweis ist in der Regel die Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad erforderlich. Zur finanziellen Absicherung kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Familienpflegezeit
Wer seine Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum reduzieren möchte, kann die Familienpflegezeit nutzen. Dabei ist eine teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat. Auch hier muss der Pflegegrad der gepflegten Person nachgewiesen werden. Zur finanziellen Unterstützung kann ebenfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Nochmal im Überblick
PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD
Dauer: Jährlich bis zu 10 Tage
Art der Freistellung: Vollständig im Pflege-Akutfall
Anspruch gilt für: Alle Arbeitnehmende
Beleg: Ärztliche Bescheinigung
Anmeldefrist beim Arbeitgeber: Keine
Finanzierung: Lohnersatzzahlung (von der Pflegekasse)
PFLEGEZEIT
Dauer: 6 Monate
Art der Freistellung: Vollständig oder teilweise
Anspruch gilt für: Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
Beleg: Pflegegrad
Anmeldefrist beim Arbeitgeber: 10 Tage
Finanzierung: Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)
FAMILIENPFLEGEZEIT
Dauer: 24 Monate
Art der Freistellung: Teilweise
Anspruch gilt für: Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten
Beleg: Pflegegrad
Anmeldefrist beim Arbeitgeber: 8 Wochen
Finanzierung: Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)
Viele Angehörige kennen diese Möglichkeit nicht – dabei kann sie enorm entlasten.
👉🏻 Fazit: Pflege ist gesellschaftlich gewollt – deshalb gibt es Schutzrechte. Niemand muss diese Situation alleine stemmen.