📝 Artikel 15 – Vorsorgevollmacht
Wer darf entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann?
Niemand beschäftigt sich gern mit diesem Gedanken.
Aber was passiert, wenn man durch Krankheit, Unfall oder Demenz plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Viele glauben: „Das macht dann automatisch mein Ehepartner.“ ❗️Das stimmt nicht. ❗️
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
Das betrifft zum Beispiel:
- medizinische Entscheidungen
- Behördenangelegenheiten
- Bankgeschäfte
- Verträge
- Wohnungsangelegenheiten
Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer – und das kann auch eine fremde Person sein.
Warum ist das so wichtig?
In der Praxis erleben wir oft:
- Konten sind gesperrt
- Verträge können nicht gekündigt werden
- Pflegeanträge verzögern sich
- Angehörige dürfen medizinisch nicht entscheiden
Eine Vorsorgevollmacht verhindert genau diese Situationen.
Was muss man beachten?
- Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen
- Sie sollte klar formuliert sein
- Die bevollmächtigte Person muss absolut vertrauenswürdig sein
- Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung erforderlich
💡 Unser Tipp:
Gut überlegen, wen man einsetzt – und offen darüber sprechen.
Wo bekommt man Formulare?
- Bundesministerium der Justiz (kostenlose Musterformulare)
- Betreuungsbehörden
- Notare
- Beratungsstellen
🗣️ Eine Beratung ist sehr empfehlenswert.
👉🏻 Fazit:
Eine Vorsorgevollmacht ist kein Zeichen von Misstrauen. Sie ist ein Zeichen von Verantwortung – für sich selbst und für die Familie.
💡 Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht
Beides gehört zusammen:
Die Vorsorgevollmacht regelt wer es durchsetzt.
Die Patientenverfügung sagt was geschehen soll.
👉🏻 Mehr dazu im nächsten Beitrag.