Nachtfahrverbot für Mährroboter zum Schutz von Igeln
Der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) geht seit Jahrzehnten zurück und steht in Deutschland seit 2020 auf der Vorwarnliste. Hauptgründe sind der Rückgang von Insekten als Nahrungsquelle und der Verlust geeigneter Lebensräume. Zwar finden Igel zunehmend Zuflucht in Städten, etwa in naturnahen Gärten, doch entstehen dort neue Gefahren.
Besonders Mähroboter stellen ein großes Risiko dar: Sie können schwere Verletzungen verursachen, die oft tödlich enden. Da ihre Nutzung stark zugenommen hat, hat der Landkreis Esslingen am 15. April 2026 ein nächtliches Betriebsverbot erlassen.
Dieses gilt bis 31. Oktober 2026 sowie künftig jährlich vom 1. März bis 31. Oktober – jeweils von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Die Naturschutzbehörde bittet alle Gartenbesitzer, diese Regelung einzuhalten und so zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren beizutragen. Weitere Infos gibt es auf der Website des Landkreises Esslingen.
Die komplette Pressemitteilung ist als pdf-Datei angehängt.