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Wichtige Mitteilung für den Besuch im Rathaus und Bürgerhaus

Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie sind das Rathaus und das Bürgerhaus des Flecken Bovenden ab Montag, dem 29. November 2021 nur unter der 3G-Regelung aufzusuchen.

Nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen können Zutritt zum Rathaus und dem Bürgerhaus erhalten.

Geimpft:
Personen mit Nachweis vollständiger Schutzimpfung. Dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

Genesen:
Personen mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt.

Getestet:
PoC-Antigen Schnelltest max. 24 Stunden gültig,
PCR-Test max. 48 Stunden gültig.

Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Eine Eintrittskontrolle wird am Eingang der beiden genannten öffentlichen Einrichtungen vorgenommen.

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flecken Bovenden wird diese Regelung getroffen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Flecken Bovenden veröffentlicht.