Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Rund 130 Einwohnerinnen und Einwohner haben gestern an der Gemeindeversammlung teilgenommen. Der Ordnungsantrag, das Budget 2022 zurückzuweisen, wurde mit 83:44 Stimmen abgelehnt. Nach gut 2 Stunden kontroversen Diskussionen wurde das vorgelegte Budget mit einem Steuerfuss von 47 % (der Gemeinderat hatte 48 % vorgeschlagen) genehmigt. Die Beschlüsse im Detail lauten wie folgt:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. September 2021 wird genehmigt.
2. a) Das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird mit folgenden Änderungen gegenüber der Vorlage genehmigt:
• Die Investition im Betrag von CHF 545‘000.-- für diverse Strassenbauten wird gestrichen.
• Die Investition im Betrag von CHF 140‘000.-- für Kommunalfahrzeuge Werkhof wird gestrichen.
b) Festsetzung der Gemeindesteuersätze
Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG):
Steuerfuss: 47 % der Staatssteuer
Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 1 StG):
Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuersatz 0,55 ‰ des Kapitals (wie bisher)

3. Der Finanzplan 2022 – 2029 wird zur Kenntnis genommen.

4. Es wird beschlossen die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 der Wohn- und Geschäftszone 4-geschossig WG4 gemäss Zonenplan Siedlung und den beiliegenden «Planunterlagen Mutation» zuzuweisen.
Die Parzellen Nrn. 2658 und 2954 werden aus den Quartierplan-Vorschriften «Schneckenbündten»entlassen.

5. Der Teilrevision der Gemeindeordnung betreffend die Aufnahme von § 5a und der Änderung der Kapitelüberschrift B wird zugestimmt.

Wir danken für die konstruktive Teilnahme.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Arlesheim veröffentlicht.