Volksabstimmung vom 8. März 2026; Ersatzwahlen Gemeinderat, kommunale Sachabs...

Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen hat mit Beschluss vom 24. April 2026 (GRB Nr. 101 / 2026) in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse folgender Wahlgänge festgestellt: Erster Wahlgang Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 Kommunale Volksabstimmung über einen Verpflichtungskredit zum Kauf der 54 Prozent Stockwerkeigentumsanteile am Gemeindehaus, Grundstück Nr. 146, von der Post Immobilien AG in der Höhe von 1 150 000 Franken Für die Ergebnisse im Einzelnen wird auf die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse vom 10. März 2026 im Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Weesen verwiesen (s. Publ.-Nr. 00.251.023Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Gemeinderatskanzlei Weesen Zum vollständigen Artikel
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