Nicht vergessen: Ersatzwahl Sozialhilfebehörde
Die Ersatzwahl von einem Mitglied in die Sozialhilfebehörde für die restliche Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 erfolgt am 26. April 2026.
Das Wahllokal im Gemeindehaus am Domplatz 8 ist von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Denken Sie daran, dass an der Urne der Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel nur persönlich abgegeben werden können. Kuverts des Ehepartners oder der Ehepartnerin werden nicht entgegengenommen.
Die briefliche Stimmabgabe ist bis zur Öffnung des Wahllokals möglich.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.