Grund- und Gewerbesteuer - Steuertermin 15.05.2026

Der nächste Fälligkeitstermin für die Grund- und Gewerbesteuer-vorauszahlung ist der 15. Mai 2026.

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Basislastschriftmandat („Einzugsermächtigung“) erteilt haben, diesen Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.


Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden, d. h. der Zahlungseingang gilt nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn er spätestens am Fälligkeitstag auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang ist der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut unerheblich.


Falls uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, ziehen wir den fälligen Zahlungsbetrag rechtzeitig zum 15. Mai 2026 von Ihrem Konto ein.


Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer:

Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.


Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.



Anmeldung zur Hundesteuer

Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten drei Monate alten Hunde beim zuständigen Bürgermeisteramt umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder Hundebesitzer innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung verpflichtet. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können als

Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.