Leerwohnungszählung
Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderungen vom 1. August 1994 haben alle Gemeinden der Schweiz jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leerstehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.
Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2026 leerstehende, nicht vermietete Wohnungen bis zum 31. Mai 2026 bei der Gemeindekanzlei Schötz, Tel. 041 984 01 11, [email protected], zu melden.
Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich.