Neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung per 01.06.2026
Provisorische Berechnung über den Kanton Luzern ab sofort
Neuanmeldung über den Kanton Luzern ab 01.08.2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Luzern in Kraft. Das neue Gesetz regelt auch die Einführung von Betreuungsgutscheinen für Berufstätige, in Ausbildung Stehende oder stellensuchende Eltern ab dem 01. August 2026.
Damit gelten die Betreuungsgutscheine, die nach den Anspruchsvoraussetzungen des Reglements und der Verordnung der Gemeinde Buchrain berechnet werden, nur noch bis 31. Juli 2026. Ab dem 01. August 2026 müssen Sie als erziehungsberechtigte Person die Anmeldung über das Anmeldeportal des Kantons Luzern vornehmen.
Die Bearbeitung wird zu Beginn mehr Zeit in Anspruch nehmen, da alle Betreuungsgutscheine neu berechnet werden müssen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Bereits ab sofort steht eine provisorische Berechnung über den folgenden Link Online-Rechner Betreuungsgutscheine durch den Kanton Luzern zur Verfügung. Mit dem Rechner lässt sich der Anspruch sowie die ungefähre Betragshöhe berechnen.
Sie ersetzt jedoch nicht die Anmeldung im August 2026.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Gesellschaft und Soziales gerne zur Verfügung.