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3G bei Besuch der Stadtverwaltung

Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist für einen Besuch der Stadtverwaltung, des Sozialamtes und der Stadtwerke ab Montag, 06.12.2021 ein sogenannter 3-G-Nachweis erforderlich.

Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger, die die Verwaltung aufsuchen, müssen einen Impfnachweis, Genesungsnachweis oder einen Testnachweis vorzeigen, bevor sie die Verwaltung betreten können. Ein Nachweis über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 h sein. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Testnachweis.

Nach wie vor gilt, dass das Bürgerbüro nur nach einer vorherigen telefonischen Terminabsprache unter Telefonnummer (02992) 602-241 besucht werden kann. Für alle anderen Termine erfolgt die telefonische Terminvereinbarung unmittelbar mit dem betreffenden Sachbearbeiter.

Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

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