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Gelber Impfpass reicht künftig nicht mehr aus

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Ein Nachweis für die Impfung ist künftig nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in der App, möglich. Der gelbe Impfpass reicht dafür nicht mehr aus. Es gilt eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2021.

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet.

Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Personen, die kein Smartphone besitzen, können die ausgedruckten QR-Codes aus der Apotheke bzw. dem Impfzentrum mit sich führen. Alternativ kann man sich einen Impfnachweis mit QR-Code im Scheckkartenformat erstellen lassen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.