ERINNERUNG: Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Zum 15.05.2026 werden die 2. Raten der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.

Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung. Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.