Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

Bund und Länder haben sich gestern wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen über weitere Verschärfungen der Corona-Regelungen verständigt. Die Beschlüsse dienen als Mindeststandards, sodass die Bundesländer auf Basis des Infektionsschutzgesetzes auch strengere Regeln beschließen können.
Nachfolgend die Kernpunkte des MPK-Beschlusses:

* In Schulen soll die Maskenpflicht für alle Klassen gelten.
* An Silvester und am Neujahrestag wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
* Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
* Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen verschärft werden.
* Bundesweit soll der Zugang zu Einrichtungen wie Kinos, Theatern und Restaurants nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein.
* Klubs sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden.
* Bei einer Inzidenz von 350 gilt für private Treffen eine maximale Teilnehmerzahl.
* Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt.
* Der Gesetzgeber soll das Infektionsschutzgesetz weiter ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung haben. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.
* Der Bund bringt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg.
* Der Beschluss sieht außerdem vor, dass der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung für die allgemeine Impfpflicht erarbeiten soll.
* Impfkampagne: Bund und Länder wollen bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen bis zum Jahresende erreichen.
* Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.

Sobald die konkreten Regelungen für Baden-Württemberg und die neue Corona-Verordnung beschlossen sind, werden wir Sie informieren.

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