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Hund anmelden - so geht's

Unsere Stadt ist mit ihrer Landschaft und vielen schönen Gassiwegen auch ein attraktiver Ort für vierbeinige Begleiter. Da immer wieder festgestellt wird, dass Hunde nicht registriert werden, bitten wir alle Hundebesitzer:innen, Folgendes zu beachten:


Wenn ihr euch einen Hund zulegen oder mit einem Hund nach St. Georgen ziehen, müsst ihr diesen – wie in allen anderen Städten auch – bei der Stadtverwaltung anmelden.


Das Anmeldeformular findet ihr

  • beim Online-Bürgerservice unter www.st-georgen.de/online-buergerservice im Bereich „Tiere“ – zum ausdrucken oder digital ausfüllen
  • in gedruckter Form beim Bürgerservice im Rathaus (Gewerbehallestraße 1-3, Erdgeschoss)
  • im Online-Service-Portal Baden-Württemberg, wenn Sie einen ServiceBW-Zugang haben


Wenn ihr mehrere Hunde habt, muss jedes Tier mit einem eigenen Formular angemeldet werden.


Das Formular beinhaltet Angaben zu eurer Person (Name, Adresse, Kontaktdaten) und zu eurem Hund (Rasse, Farbe, Alter, Geschlecht). Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Hundesteuermarke.


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Unsere Empfehlung: Euer Hund sollte die Hundemarke stets tragen. Falls er dann einmal ausbüxt und ohne Herrchen oder Frauchen unterwegs ist, kann der Besitzer schneller identifiziert und benachrichtigt werden.

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Die Pflicht zur Anmeldung ist in der Hundesteuersatzung festgeschrieben; sie muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung erfolgen. Eine vorsätzliche oder leichtfertige Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Wem eine Anmeldung durchgerutscht ist, sollte diese besser jetzt noch durchführen, bevor es an anderer Stelle auffällt.


Detaillierte Informationen findet ihr in der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“ unter www.st-georgen.de/aktuelles/Ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/satzungen.


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Zudem bitte beachten, dass die Leinenpflicht in der Polizeiverordnung folgendermaßen geregelt ist: Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Innerorts sind auf öffentlichen Straßen, Flächen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.