🆕 Neue Corona-Regeln ab 05.12.2021 in HESSEN
📅 06.12.2021
Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Für Ungeimpfte gelten deutliche Einschränkungen.
So sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteres Hausstandes gestattet. Für Zusammenkünfte im privaten Bereich wird dies auch empfohlen. Hierzu gehört auch die Empfehlung eine medzinische Maske (OP o. FFP2) zu tragen.
Da 2G-Modell (geimpft oder genesen) auf den Einzelhandel ausgeweitet wurde, ist für Ungeimpfte nur noch der Einkauf von Lebensmitteln für den täglichen Bedarf sowie von Arzneimitteln. Außerdem gilt 2G neben der Gastronomie auch bei Sportveranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Kinos und Konzerte ab einer Gruppengröße von elf Personen in Innenräumen.
Die Option 2G+ wurde gestrichen.
Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung läuft aus, sobald ein umfassendes Impfangebot für diese Altersgruppe vorliegt.
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können sich ab sofort ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.
Neue Veranstaltungs-Regelungen (Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen, Kulturangebote:
In Innenräumen:
bis 10 Personen keine Regelung, 11 bis 100 Personen 2G mit Abstands- und Hygienekonzept,
ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept und
ab 250 Personen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
Im Freien:
bis 10 Personen keine Regelung,
ab 11 bis 100 Personen Abstands- und Hygienekonzept,
ab 101 Personen 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept, ab 3.000 Personen Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung auf 25 Prozent.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.hessen.de.