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Änderungen am Grundbesitz melden

Wenn euch ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört und sich daran Änderungen ergeben, müsst ihr beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert, bis zum 31. März des Folgejahres.


Bei folgenden Änderungen ist diese Anzeige nötig:


• Der Grundsteuerwert ändert sich.

Beispiele: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. Oder: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land).


• Die Vermögensart ändert sich.

Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen.


• Es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können.

Beispiele: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Oder: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt.


• Es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können.

Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.


• Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl fallen weg.

Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.


• Die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern sich und dies kann zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen.

Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.


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Bei folgenden Änderungen müsst ihr keine Anzeige abgeben:

• Eigentümerwechsel

• Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse

• Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch oder bauliche Veränderungen an einem vorhandenen Gebäude


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Die Anzeige muss in elektronischer Form erfolgen, z.B. über das Portal "Mein ELSTER"

➡️ www.elster.de/eportal/start


Hierfür stellt euch die Finanzverwaltung das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Bei Fragen wendet ihr euch an euer zuständiges Finanzamt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.