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Testungen von Personen mit der Corona-Warn-App-Statusanzeige „erhöhtes Risiko“

Foto: www.rki.de

Nach Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben Personen, denen die Statusanzeige "erhöhtes Risiko" in der Corona-Warn-App (CWA) des Robert-Koch-Institutes angezeigt wird, einen Testanspruch mittels Antigen- und PCR-Tests. [...]

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg trifft als oberste Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Feststellung, dass in Baden-Württemberg bei asymptomatischen Personen generell bei Vorliegen der CWA-Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ eine kostenfreie Testung mittels PCR- oder Antigenschnelltest auf Grundlage der TestV möglich ist.

Personen mit der CWA-Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ müssen sich nicht absondern, solange kein positives SARS-CoV-2-Testergebnis vorliegt.

Der Testanspruch kann von der zu testenden Person bei der Teststelle durch Vorzeigen der Statusanzeige nachgewiesen werden. Je nach PCR-Kapazität kann die Teststelle den Anspruch jedoch auf einen Antigentest beschränken und die Person stattdessen mittels Antigentest testen.

Sofern PCR-Testungen angeboten und durchgeführt werden (können), dürfen sie der getesteten Person mit der CWA-Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ nicht in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Sozialministeriums

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.