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Gottesdienste in 2-G

Mit Einschränkungen für Ungeimpfte versucht die Politik derzeit das rasante Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen, damit es bei uns nicht zu Situationen kommt, dass Ärztinnen und Ärzte über das Leben von Menschen entscheiden müssen, weil nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und das Personal in Krankenhäusern oder Einrichtungen zur Altenpflege dauerhaft am Rande ihrer Belastungsgrenze arbeiten.
Viele haben (zu Recht) kritisiert, dass Kirchen von all diesen Regelungen ausgeschlossen sind bzw. diese lediglich als Empfehlungen berücksichtigen sollen. Wir finden, dass sich dies nicht mit der Lebensrealität der Menschen in Einklang bringen lässt. Auch wir stehen immer wieder vor schwierigen Entscheidungen, die die dynamische Entwicklung aufgrund der nach wie vor anhaltenden Covid-Pandemie mit sich bringt. Für unsere Besucherinnen und Besucher in den kommenden Gottesdiensten möchten wir einen größtmöglichen Schutz gewährleisten und trotzdem die so wichtige Gemeinschaft in unserer Kirchengemeinde ermöglichen. Gerade in der nun kommenden Weihnachtszeit ist es ein Wunsch der Menschen, die Geburt Christi als Zeichen der Hoffnung mit anderen zusammen feiern zu können.
Ab dem kommenden Sontag, den 12. Dezember, an dem wir sowohl den dritten Advent und das Fest unserer Schutzpatronin, der Heiligen Luzia, feiern als auch Johanna Heinze als neue Messdienerin begrüßen dürfen, werden wir die bereits aus dem öffentlichen und privaten Umfeld bekannte 2-G-Regelung anwenden. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher unserer Gottesdienste bis auf Weiteres ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat beim Betreten der Kirche vorzuzeigen (digital oder in Papierform). Außerdem ist dauerhaft eine Maske (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen, die auch am Platz oder beim Singen nicht abgenommen werden darf. Bitte halten Sie Abstand zu Personen aus einem anderen Haushalt. Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus des Landes NRW vom 03. Dezember 2021 sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt und können daher ohne einen weiteren Nachweis die Gottesdienste besuchen. Die Maskenpflicht und Abstands- bzw. Hygieneregeln gelten gleichermaßen.

Bildnachweis: Peter Weidemann
Quelle: Pfarrbriefservice.de

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