Verhaltensregeln zur Erholung im Wald

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.