ÖFFENTLICHE AUFLAGE Abänderung des Fuss- und Wanderweg- sowie des Mountainb...

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) legt die Gemeinde Saas-Fee zur Abänderung den Plan des Fuss- und Wanderweg- sowie des Mountainbikenetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten. Saas-Fee, 22. Mai 2026                                                 Die Gemeindeverwaltung Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Saas-Fee veröffentlicht.