Innenstadt: Parkscheiben-Regelung
In der Innenstadt von St. Georgen könnt ihr auf den rund 800 Außenparkplätzen kostenlos parken. Wichtig ist dabei: Parkscheibe nicht vergessen und die Höchstparkdauer – je nach Zone – beachten.
- Die Höchstparkdauer gilt von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr.
- Die Parkscheibe muss gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt werden.
- Es darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden. (Beispiel: Ankunft = 16.45 Uhr, Uhrzeit Parkscheibe = 17.00 Uhr)
Wenn auf den Parkplätzen mit Höchstparkdauer keine Parkscheibe genutzt wird, kann das ein Bußgeld kosten. Bußgelder für das Überschreiten der Höchstparkdauer richten sich nach der Dauer der Überschreitung.
Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen ist verboten (z.B. auf dem Gehweg direkt vor dem Drogeriemarkt am Bärenplatz oder auf dem Marktplatz).
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💡 Im Folgenden eine Übersicht, wie lange wo geparkt werden darf:
30 Minuten – mit Parkscheibe:
- Hauptstraße (zwischen Kreisverkehr bis Kreuzung Friedrichstraße)
- Obere Gewerbehallenstraße
- Obere Gerwigstraße
1 Stunde – mit Parkscheibe:
- Untere Gerwigstraße
- Schulstraße
- Friedrichstraße
- Rossbergstraße
- Untere Gewerbehallestraße
- Herrmann-Papst-Straße
- Schramberger Straße (ab Kreisverkehr nach hinten)
- Mühlstraße (ober- und unterhalb der Gerwigstraße)
- Hauptstraße (ab Kreuzung Friedrichstraße)
- Bärenplatz (hinter Volksbank)
- Bahnhofstraße (ab Kreuzung Gewerbehallestraße nach unten)
Unbegrenzt – ohne Parkscheibe:
- Schmiedegrund
- Museumstraße
- Sommerauerstraße (ab Kreuzung Spittelbergstraße nach hinten)
- Schramberger Straße (ab Kreuzung Bühlstraße nach hinten) (nur im Sommer wegen Winterdienst)
- Bahnhofstraße (ab Museumsstraße nach unten)
- Festplatz Rossberg
- Parkplatz Klosterweiher
Eine Karte der Parkzonen gibt es auf www.st-georgen.de/lage.
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Wer sich die Parkplatzsuche erleichtern möchte, kann das Parkhaus Stadtmitte nutzen – für 50 Cent je halbe Stunde tagsüber und 50 Cent je Stunde ab 18.00 Uhr.