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Rauchverbot am Klosterweiher

  • Rauchverbot auf dem gesamten Gelände
  • Zwei Raucher-Bereiche
  • Gilt für Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie alle vergleichbaren Produkte


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Ab dem 1. Juni 2026 gelten die Vorgaben des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNrSchG BW). Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt im Naturfreibad Klosterweiher ab sofort. Ziel der Maßnahme ist der Schutz aller Badegäste vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens.


Künftig gilt auf dem gesamten Gelände des Klosterweihers ein Rauchverbot entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Das Rauchen ist dann ausschließlich in den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. Dies betrifft Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie alle vergleichbaren Produkte.


Die neuen Regelungen werden durch Hinweisschilder am Eingang sowie durch die Kennzeichnung der Raucherbereiche auf dem Gelände kenntlich gemacht. Die Raucherbereiche befinden sich im hinteren Bereich beim roten Häuschen sowie im vorderen Bereich links an der Geländegrenze.


Die Mitarbeitenden des Klosterweihers stehen den Badegästen bei Fragen zur Verfügung.


🌞 Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.