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Neues Landesnichtraucherschutzgesetz

Seit heute, den 01.06.2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG).


Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche sowie gesundheitlich besonders schutzbedürftige Menschen besser vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dadurch soll auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert werden.

Die Neufassung erweitert die bereits bestehenden gesetzlichen Rauchverbote (Schulen, Kindergärten, …) auf weitere öffentlich zugängliche Bereiche. Künftig ist das Rauchen gesetzlich unter anderem auf Kinderspielplätzen, an Bushaltestellen sowie in Freibädern, Zoos und Freizeitparks untersagt. In bestimmten Einrichtungen wie Freibädern oder Freizeitparks können gesonderte Raucherbereiche eingerichtet werden.


Neu ist außerdem, dass das Gesetz nicht mehr nur klassische Tabakprodukte umfasst. Auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen sowie vergleichbare Produkte fallen künftig unter die Regelungen des Nichtraucherschutzes – unabhängig davon, ob diese Nikotin, Tabak oder andere Stoffe enthalten.


Das vollständige Gesetz finden Sie unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NRauchSchGBW2026rahmen


Wir bitten um Beachtung und weisen darauf hin, dass bei Verstößen Bußgelder verhängt werden können.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.