📝 Artikel 19 – Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
UnterstĂĽtzung statt Kontrolle
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen Privatpersonen gepflegt wird, erhält in vielen Fällen Pflegegeld von der Pflegekasse. Damit die häusliche Pflege langfristig sichergestellt werden kann, sieht der Gesetzgeber den sogenannten Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vor.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige empfinden diesen Termin zunächst als Kontrolle. Tatsächlich steht jedoch die Unterstützung der Pflegesituation im Vordergrund.
Wer muss den Beratungseinsatz wahrnehmen?
Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und nicht regelmäßig von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können das Beratungsangebot freiwillig nutzen.
Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2-5: verpflichtend 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: zusätzliche freiwillige Beratung vierteljährlich möglich
- Pflegegrad 1: freiwillig
‼️ Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar einstellen.
💡 Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse erinnert in der Regel an die anstehenden Termine. Die Terminvereinbarung muss jedoch eigenständig erfolgen.
Was passiert bei einem Beratungseinsatz?
Der Termin findet in der Regel direkt bei Ihnen zu Hause statt und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgefĂĽhrt.
Dabei geht es nicht darum, Fehler zu suchen oder die Angehörigen zu bewerten. Vielmehr soll gemeinsam geschaut werden, ob die Versorgung gut funktioniert und welche Unterstützungsmöglichkeiten sinnvoll sein könnten.
Besprochen werden unter anderem:
- die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation
- mögliche Hilfsmittel zur Erleichterung des Alltags
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Möglichkeiten einer Höherstufung des Pflegegrades
- Pflegekurse für Angehörige
- weitere Beratungsangebote
Oft ergeben sich dabei wertvolle Tipps, die den Pflegealltag deutlich erleichtern können.
Entstehen Kosten?
Nein. Der Beratungseinsatz wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keine Kosten. Nach dem Termin wird der notwendige Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt.
đź’ˇ Unser Tipp
Bitten Sie darum, eine Kopie des Nachweisformulars zu erhalten und bewahren Sie diese bei Ihren Pflegeunterlagen auf. So haben Sie jederzeit einen Nachweis ĂĽber die fristgerechte DurchfĂĽhrung des Beratungseinsatzes.
👉🏻 Fazit
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Unterstützung zu erhalten und die häusliche Pflegesituation gemeinsam zu verbessern.
Nutzen Sie diesen Termin als Chance – für mehr Sicherheit im Pflegealltag und als Entlastung für alle Beteiligten.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf kontaktieren Sie uns gerne ĂĽber unsere Zentrale unter der 05691 - 9796712.