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📝 Artikel 21 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die monatlichen 42 Euro, die viele Familien verschenken


Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt häufig verschiedene Verbrauchsmaterialien, um die Pflege sicher und hygienisch durchzuführen. Was viele Betroffene jedoch nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich.


Jedes Jahr bleiben dadurch vielen Familien mehrere hundert Euro an Leistungen ungenutzt – einfach, weil sie von diesem Anspruch nichts wissen.


Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die aus hygienischen Gründen regelmäßig ersetzt werden müssen und die häusliche Pflege erleichtern.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge


Diese Hilfsmittel dienen nicht nur dem Schutz der pflegebedürftigen Person, sondern auch dem Schutz der pflegenden Angehörigen. Gerade bei der Unterstützung bei der Körperpflege, beim Umgang mit Wunden oder bei Infektionskrankheiten sind sie ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Versorgung.


Wer hat Anspruch auf die 42 Euro?

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen,

  • die mindestens Pflegegrad 1 besitzen und
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen versorgt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird.


Wie hoch ist die Leistung?

Die Pflegekasse übernimmt aktuell bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Das entspricht:

  • 504 Euro pro Jahr

Nicht genutzte Beträge können jedoch nicht angespart oder in den nächsten Monat übertragen werden. Der Anspruch gilt jeweils für den laufenden Monat.


Wie beantragt man die Pflegehilfsmittel?

Die Beantragung ist in der Regel unkompliziert.

Viele Sanitätshäuser und spezialisierte Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.

Der Ablauf sieht meist so aus:

  1. Antrag ausfüllen
  2. Pflegegrad nachweisen
  3. Genehmigung durch die Pflegekasse
  4. Monatliche Lieferung nach Hause

Anschließend werden die benötigten Produkte regelmäßig und bequem direkt an die Haustür geliefert.


Muss man immer die vollen 42 Euro ausschöpfen?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten – maximal jedoch 42 Euro monatlich. Wer nur Produkte im Wert von 25 Euro benötigt, erhält auch nur diese Kosten erstattet.


Warum lohnt sich die Nutzung?

Viele Angehörige kaufen Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen regelmäßig selbst ein, obwohl hierfür bereits eine Leistung der Pflegeversicherung vorgesehen ist.

Gerade bei einer länger andauernden Pflegesituation summieren sich diese Ausgaben schnell.

Die Pflegehilfsmittel helfen dabei,

  • die häusliche Pflege hygienischer zu gestalten,
  • Angehörige zu entlasten,
  • Infektionsrisiken zu reduzieren und
  • das Haushaltsbudget zu schonen.


💡 Unser Tipp:

Falls Sie bereits einen Pflegegrad haben und die Leistung bisher nicht nutzen, sprechen Sie Ihren ambulanten Pflegedienst oder Ihre Pflegekasse darauf an.

Oft ist der Antrag innerhalb weniger Minuten erledigt und die Versorgung kann kurzfristig beginnen.


👉🏻 Fazit

Die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören zu den am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei können sie pflegende Angehörige spürbar entlasten und helfen, die Versorgung zu Hause sicher und hygienisch zu gestalten.

Es lohnt sich daher, den eigenen Anspruch zu prüfen und die Leistung zu nutzen – schließlich ist sie genau für die Menschen gedacht, die jeden Tag Verantwortung für ihre Angehörigen übernehmen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.