Zur Erhöhung der Grundsteuern in Havixbeck
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat am Dienstag beschlossen, die Grundsteuer B rückwirkend zum Jahresbeginn um 20 Prozent zu erhöhen. Die Grundsteuer A soll ab dem Jahr 2027 angepasst werden.
Diese Entscheidung wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen. Das ist verständlich, denn jede Steuererhöhung bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Die SPD-Fraktion hat die Abstimmung freigegeben. In der Sache war für viele Mitglieder eine Erhöhung der Grundsteuer angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde nachvollziehbar. Gleichzeitig konnten einige Mitglieder der Fraktion einer Steuererhöhung ohne einen vorliegenden Haushalt nicht guten Gewissens zustimmen. Beide Positionen sind aus unserer Sicht legitim und verantwortungsvoll begründet.
Festzuhalten ist, dass die Grundsteuer in Havixbeck über viele Jahre nicht erhöht wurde. Gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie, Dienstleistungen und zahlreiche kommunale Aufgaben kontinuierlich gestiegen. Die Einnahmen der Gemeinde konnten mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten.
Die finanziellen Herausforderungen entstehen dabei nicht in erster Linie durch Investitionen, sondern vor allem durch steigende laufende Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise die Kinderbetreuung, die Schulen, die Feuerwehr sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Auf einen erheblichen Teil dieser Kosten hat die Gemeinde nur begrenzten Einfluss, weil Umfang und Standards vielfach durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben werden.
Gleichzeitig droht Havixbeck die Haushaltssicherung. Gerät eine Kommune dauerhaft in diese Situation, verliert sie einen Teil ihrer kommunalen Selbstständigkeit. Viele Entscheidungen müssen dann von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, und die Handlungsspielräume vor Ort werden deutlich kleiner.
Dabei bedeutet Haushaltssicherung keineswegs geringere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Im Gegenteil: Kommunen sind in solchen Situationen häufig verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Dazu gehören regelmäßig auch Steuer- und Abgabenerhöhungen oder die Streichung freiwilliger Leistungen, wie zum Beispiel die Unterstützung des Freibades. Der Unterschied besteht darin, dass die Gemeinde dann deutlich weniger Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Maßnahmen hat.
Ebenso wichtig bleibt der Blick auf die Infrastruktur unserer Gemeinde. Viele Kommunen stehen heute vor erheblichen Sanierungsaufgaben, weil notwendige Investitionen über Jahre verschoben wurden. Kurzfristige Einsparungen führen langfristig oft zu deutlich höheren Kosten.
In Havixbeck ist es in den vergangenen Jahren gelungen, insbesondere im Bereich der Schulen bestehende Sanierungsrückstände abzubauen. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Gute Bildung, funktionierende öffentliche Einrichtungen und eine leistungsfähige Infrastruktur sind zentrale Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.
Die Erhöhung der Grundsteuer ist daher kein Selbstzweck. Sie soll dazu beitragen, die finanzielle Handlungsfähigkeit Havixbecks zu sichern, die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten und eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe von Rat und Verwaltung, alle Ausgaben kritisch zu prüfen und transparent darzulegen, wie die finanzielle Stabilität der Gemeinde langfristig gesichert werden kann.