Aufforderung zum Rückschnitt der Bäume, Sträucher und Grünhecken
Aufforderung zum Rückschnitt der Bäume, Sträucher und Grünhecken
längs Strassen, Trottoirs und Fusswegen, bei Ein- und Ausfahrten, an Einmündungen und Kreuzungen bis zum 6. Juli 2026.
Bäume und Sträucher, deren Astwerk über die Grenze auf Verkehrsanlagen hinausreicht, sind von der Grundeigentümerschaft zurückzuschneiden. Bei Strassen auf eine lichte Höhe von 4.20 m, bei Trottoirs und Fusswegen auf eine solche von 2.50 m. Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.
Die nächsten Grünabfuhren finden statt:
Dienstag, 09. Juni 2026
Dienstag, 23. Juni 2026
Dienstag, 07. Juli 2026
Dieser Aufforderung ist termingerecht Folge zu leisten. Wir verweisen auf
§ 9 ff des Baureglements der Einwohnergemeinde Gerlafingen.
Die Gemeinde dankt den Grundeigentümerschaften, die mit ihrem Beitrag zur Verkehrssicherheit im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden sowie Passantinnen und Passanten handeln. Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.