Neue Corona Massnahme in der Badi
Schwimmbad
Ab heute Montag, 20. Dezember 2021, gilt für den Besuch des Schwimmbads die Regel «2G+», weil im Schwimmbetrieb keine Maske getragen werden kann (genesen oder geimpft plus negativer Test). Wichtige Ausnahme: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
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