Nicht vergessen - Steuererklärung 2025 einreichen
Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 ist am 31. März 2026 abgelaufen. Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, empfehlen wir Ihnen, dies möglichst bald nachzuholen. Ab Juli 2026 werden die ersten (gebührenpflichtigen) Mahnungen verschickt.
Sollten Sie mehr Zeit benötigen, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese ist online über das Portal des Kantons Aargau möglich. Die Fristverlängerung kann zudem auch telefonisch oder per E-Mail bei der Abteilung Steuern beantragt werden.
Weitere Informationen und Online-Antrag:
Fristverlängerung Steuererklärung Kanton Aargau
Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung. Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Abteilung Steuern
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Schafisheim veröffentlicht.