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Mit der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Buchrain die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Buchrain, bestehend aus Zonenplan, Teilzonenplan Gewässerraum sowie Bau- und Zonenreglement. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, welches insbesondere den Wechsel von der Ausnützung- zur Überbauungsziffer beinhaltet. Es erfolgten zwei Einzonungen zur Erweiterung von ortsansässigen Betrieben. Das Gebiet «An der Ron» wurde von der Arbeitszone in eine Wohn- und Dienstleistungszone umgezont und für diese wurde eine Bebauungsplanpflicht festgelegt. Die Wohn- und Dienstleistungszone soll Wohnen und Arbeitsnutzungen mit hoher Qualität vorbehalten sein und auf Basis eines Konkurrenzverfahrens gemäss einem einheitlichen Konzept realisiert werden. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Buchrain genehmigt. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Buchrain die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.