offizielle Feststellung des Landkreises Esslingen

Für den Landkreis Esslingen ist die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Damit sind die Maßnahmen des § 17a Abs. 2, 3 CoronaVO (u.a. Ausgangssperre für Ungeimpfte) seit 18. Dezember außer Kraft getreten.

Es gilt weiterhin die Alarmstufe II mit ihren Regelungen.

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