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Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Bewuchs – Einhaltung der Lichtraumprofile

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte sorgen Sie dafür, dass an Ihrem Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen

angrenzender Bewuchs so zurückgeschnitten wird, dass die Lichtraumprofile

eingehalten sind. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit, der Durchfahrt von

Einsatzfahrzeugen sowie der Freihaltung von Geh- und Radwegen und der Sicht an

Einmündungen.

Wesentliche Vorgaben

 Lichthöhen:

 Fahrbahn: mindestens 4,50 m lichte Höhe.

 Gehwege: mindestens 2,50 m lichte Höhe.

 Fahrradstraßen: mindestens 3,00 m lichte Höhe.

 Sichtdreiecke an Einmündungen/Kreuzungen: Bewuchs so entfernen, dass freie

Sicht gewährleistet ist

 Verkehrszeichen, Ampeln, Beleuchtungen: dürfen nicht verdeckt sein.

Frist und Hinweise

 Bitte führen Sie die notwendigen Rückschnitte unverzüglich durch.

 Bei akuter Gefährdung (herabhängende Äste o. Ä.) unverzüglich handeln oder

das Ordnungsamt informieren.

 Beim Rückschnitt auf Tiere oder Nester achten; bei Unsicherheiten vorab

Rückfrage beim Ordnungsamt.

Folgen bei Nichtbeachtung:

 Die Gemeinde kann erforderliche Maßnahmen auf Ihre Kosten durchführen und

Bußgelder verhängen.

Kontakt Ordnungsamt Gemeinde Stühlingen Herr Barth, 07744/532-24,

[email protected]

Wir danken für Ihre Mithilfe zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtverwaltung Stühlingen

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Rathaus veröffentlicht.