Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Bewuchs – Einhaltung der Lichtraumprofile
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte sorgen Sie dafür, dass an Ihrem Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen
angrenzender Bewuchs so zurückgeschnitten wird, dass die Lichtraumprofile
eingehalten sind. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit, der Durchfahrt von
Einsatzfahrzeugen sowie der Freihaltung von Geh- und Radwegen und der Sicht an
Einmündungen.
Wesentliche Vorgaben
Lichthöhen:
Fahrbahn: mindestens 4,50 m lichte Höhe.
Gehwege: mindestens 2,50 m lichte Höhe.
Fahrradstraßen: mindestens 3,00 m lichte Höhe.
Sichtdreiecke an Einmündungen/Kreuzungen: Bewuchs so entfernen, dass freie
Sicht gewährleistet ist
Verkehrszeichen, Ampeln, Beleuchtungen: dürfen nicht verdeckt sein.
Frist und Hinweise
Bitte führen Sie die notwendigen Rückschnitte unverzüglich durch.
Bei akuter Gefährdung (herabhängende Äste o. Ä.) unverzüglich handeln oder
das Ordnungsamt informieren.
Beim Rückschnitt auf Tiere oder Nester achten; bei Unsicherheiten vorab
Rückfrage beim Ordnungsamt.
Folgen bei Nichtbeachtung:
Die Gemeinde kann erforderliche Maßnahmen auf Ihre Kosten durchführen und
Bußgelder verhängen.
Kontakt Ordnungsamt Gemeinde Stühlingen Herr Barth, 07744/532-24,
Wir danken für Ihre Mithilfe zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung Stühlingen