Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Die derzeitige Trockenheit, die ausbleibenden bzw. viel zu geringen Niederschläge und die vorhergesagte Hitzeperiode hinterlässt in unseren Fließgewässern deutliche Spuren. Die Wasserstände sind durchweg schon unter dem mittleren Niedrigwasserstand und sinken weiter. Die kommenden Hitzetage lassen zusätzlich die Wassertemperatur in den Bächen und Flüssen des Schwarzwald-Baar-Kreises ansteigen, was für die Gewässerorganismen eine zusätzliche Bedrohung darstellt.


Daher hat der Schwarzwald-Baar-Kreis zusammen mit den Landkreisen Tuttlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen im Zusammenschluss der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ Wassermangel obere Donau) eine Allgemeinverfügung erlassen, die jegliche Art und Weise der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Wassernutzung untersagt.


Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis eingesehen werden:

https://www.lrasbk.de/media/custom/2961_9891_1.PDF?1781705086


Diese Allgemeinverfügung ist am 19.06.2026 in Kraft getreten und gültig bis zum 30.09.2026.

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