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Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung

Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026.Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden (OBGG) werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026veröffentlicht. An der Einwohnergemeindeversammlung nahmen 143 von 1’350 Stimmberechtigten oder 10.59Prozent und an der Ortsbürgergemeindeversammlung 10 von 64 Stimmberechtigten oder 15.63 Prozent teil. Das Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten) lag bei 270 bei der Einwohnergemeinde bzw. bei 13 Stimmen bei der Ortsbürgergemeinde. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Einwohnergemeinde

1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025

2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2025 des Gemeinderats

3. Genehmigung Ergänzung Baurechtsvertrag für Drittnutzung aufgrund Überweisungsantrag Stiftung Biberbau vom Sommer 2025

4. Genehmigung Kreditabrechnung Verpflichtungskredit „Erweiterung Feuerwehrlokal“

5. Genehmigung Kreditabrechnung Verpflichtungskredit „Projektierung Ersatzneubau Gemeindescheune/Anpassung Gestaltungsplan Dorfkern Arni“

6. Genehmigung Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Arni


Ortsbürgergemeinde

1.​Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025

2.​Genehmigung Rechenschaftsbericht 2025 des Gemeinderats

3.​Genehmigung Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Arni


Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer IV der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtlichen Anzeiger, Ausgabe vom 25. Juni 2026, schriftlich verlangt werden. Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Arni veröffentlicht.