🚨 Schnellinformation zur Änderung Corona-Schutzverordnung ab 28.12.2021
📅 22.12.2021
📜 Die Landesregierung hat heute folgende Änderungen der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die am Dienstag, 28.12.2021 in Kraft treten:
📆 Ab kommenden Dienstag (28.12.) gilt daher in Hessen Folgendes:
➡️ Auch Geimpfte und Genesene müssen Kontakte reduzieren. Treffen sind in der Öffentlichkeit mit max. 10 Personen erlaubt. Im Privaten empfehlen wir das ebenfalls dringend.
➡️ Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gilt: Treffen nur mit dem eigenen Haushalt und max. 2 Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können.
➡️ Bitte testen Sie sich vor größeren Treffen – auch wenn Sie geimpft oder genesen sind.
➡️ Clubs und Diskotheken müssen schließen. Große Silvesterpartys mit vielen Personen sind derzeit nicht zu verantworten. Das Infektionsrisiko ist einfach zu hoch – auch bei privaten Feiern mit vielen Personen.
➡️ Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmende finden nicht mehr statt. Das gilt drinnen wie draußen, für das Stadion genauso wie für die Oper.
In Ergänzung zu den Beschlüssen weisen wir auf unsere Empfehlung von gestern hin: 🆕 🚨 RKI-Risikobewertung zu COVID-19 wegen Omicron (Auszug) / Crossiety: https://crossiety.app/news_cards/158120
Einen schönen Abend u. bleiben Sie gesund.