Collagebild 1

Sitzung des Einwohnergemeinderates vom 15. Juni 2026

Der Einwohnergemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung unter anderem mit folgenden Themen befasst:

_____________________________________

Stellungnahme zum Fahrplan des öffentlichen Verkehrs eingereicht

Mit dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2026 wird nach Engelberg der Halbstundentakt eingeführt. Dabei handelt es sich um ein langjähriges Anliegen der Gemeinde Engelberg, das nun umgesetzt werden kann. Da der Kanton Obwalden Besteller des regionalen öffentlichen Verkehrs ist, hat sich der Einwohnergemeinderat beim Obwaldner Regierungsrat für dessen Einsatz zugunsten der Einführung des Halbstundentakts bedankt.


Gleichzeitig stellt der Einwohnergemeinderat fest, dass Grafenort weiterhin lediglich stündlich bedient werden soll. Zudem endet der Halbstundentakt am Abend in Luzern bereits mit der Abfahrt um 17.35 Uhr. Der Einwohnergemeinderat beurteilt beide Punkte als unbefriedigend. Er hat deshalb unter anderem angeregt, Grafenort in den Halbstundentakt einzubeziehen und das Angebot am Abend über einen längeren Zeitraum im Halbstundentakt zu führen.

_____________________________________

Schwandstrasse: Tempo 30 soll eingeführt werden

Der Einwohnergemeinderat verfolgt die Einführung von Tempo 30 auf der Schwandstrasse. Grund dafür waren auch diverse Inputs aus der Bevölkerung. Nachdem entsprechende Abklärungen gezeigt haben, dass eine Temporeduktion die Verkehrssicherheit erhöht, wurden in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für eine Umsetzung geschaffen und die betroffenen privaten Strasseneigentümer in den Prozess einbezogen.


Inzwischen liegen die erforderlichen Zustimmungen grossmehrheitlich vor. Der Einwohnergemeinderat hat deshalb beschlossen, bei der Kantonspolizei Obwalden die Einführung von Tempo 30 auf der Schwandstrasse von der Dorfbachbrücke bis zur Grüsshalden sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Zelgli-, Oberzelgli- und Grüsshaldenstrasse zu beantragen.


Mit der Temporeduktion soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Nach Abschluss des ordentlichen Verfahrens und der Behandlung allfälliger Einsprachen kann die Umsetzung der Signalisation erfolgen.

_____________________________________

Sporthalle Engelberg AG: Leistungsvereinbarung und Eignerstrategie

Die Einwohnergemeinde Engelberg ist mit einem Drittel an der Sporthalle Engelberg AG beteiligt. Der Einwohnergemeinderat hat deshalb eine Eignerstrategie sowie eine Leistungsvereinbarung genehmigt.


Mit der Eignerstrategie definiert die Einwohnergemeinde ihre langfristigen Ziele und Erwartungen an die Sporthalle Engelberg AG. Im Zentrum stehen ein qualitativ hochwertiges Hallensportangebot für Schulen und Vereine, die langfristige Sicherstellung des Betriebs sowie die Stärkung des Bildungs- und Sportstandorts Engelberg. Zudem werden die Erwartungen an die strategische Führung und die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat festgelegt.


Die Leistungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Einwohnergemeinde Engelberg, der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg AG, der Stiftsschule Engelberg und der Sporthalle Engelberg AG. Darin werden die Leistungen der einzelnen Partner sowie die Finanzierung der Betriebskosten verbindlich festgelegt. Die Kosten werden künftig verursachergerecht nach der tatsächlichen Nutzung der Sporthalle auf die Partner verteilt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Engelberger Vereine weiterhin von vergünstigten Konditionen profitieren können.


Mit den beiden Grundlagen werden die Rollen, Zuständigkeiten und finanziellen Rahmenbedingungen der Sporthalle Engelberg AG langfristig geklärt und die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Betrieb geschaffen.

_____________________________________

Beschlüsse, welche schutzwürdige Interessen beinhalten oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind, werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Engelberg veröffentlicht.