Waldbrandgefahr im Kreis Esslingen: Warnstufe 4

Aktuell gilt im Landkreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdienstes – das ist die zweithöchste Warnstufe. Aus diesem Grund wird dringend dazu aufgerufen, sich im Wald besonders umsichtig zu verhalten und alle geltenden Verhaltensregeln einzuhalten.


Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Waldbränden:

* Vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober gilt ein gesetzlich festgelegtes Rauchverbot im Wald.

* Zigaretten dürfen keinesfalls in die Natur geworfen werden.

* Offenes Feuer – auch in unmittelbarer Nähe des Waldes (bis 100 Meter Abstand) – ist streng verboten.

* Autos dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, da trockene Pflanzenreste unter dem Fahrzeug durch heiße Auspuffanlagen Feuer fangen können.

Zufahrts- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben – das Parken vor Waldschranken ist verboten.


Richtiges Verhalten im Brandfall


Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und die Feuerwehrleitstelle informieren. Eigene Löschversuche sollten unterlassen werden – Selbstschutz geht vor!


Folgende Informationen helfen der Leitstelle:

* möglichst genaue Standortangabe (z. B. über markante Geländepunkte oder die Standortfunktion des Smartphones),

* Hinweise darauf, ob Menschen, Gebäude oder Einrichtungen gefährdet sind.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.