ACHTUNG Feuerverbot!
Es gilt ein Verbot von jeglichem Feuern im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regen-periode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen.
Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
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