Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Die anhaltende Trockenheit und Hitze hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton deshalb ab Donnerstag, 25. Juni 2026 12:00 Uhr: Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m)
Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Besten Dank für Ihr Verständnis.