Parkplätze Schutzwaldung: neu gilt Zeitbeschränkung

Der Kanton hat die Parkplätze bei den Schutzwaldungen auf eine maximale Parkdauer von 5 Stunden eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass vor Ort regelmässig Kontrollen durchgeführt werden und Zuwiderhandlungen gebüsst werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.
[#<Card::Document id: 100604>]