Parkverbot Schwimmbad
Parkverbot im Eingangsbereich des Waldschwimmbades Hosenfeld 🚫
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Hosenfeld darauf hin, dass das Befahren der Schrankenanlage sowie das Parken im Eingangsbereich des Waldschwimmbades für Besucherinnen und Besucher nicht gestattet sind.
Die Zufahrt hinter die Schranke ist ausschließlich für berechtigte Personen sowie den Lieferverkehr vorgesehen. Für Badegäste stehen ausreichend Parkmöglichkeiten auf den ausgewiesenen Parkflächen im unteren Bereich des Schwimmbades zur Verfügung.
Die Einhaltung dieser Regelung dient insbesondere der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher. Die Zufahrt zum Schwimmbad muss jederzeit für Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr uneingeschränkt nutzbar sein, damit im Notfall schnelle Hilfe gewährleistet werden kann.
Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, die geltenden Parkregelungen zu beachten und ausschließlich die vorgesehenen Parkplätze zu nutzen.
Zuwiderhandlungen werden künftig entsprechend geahndet.
Die Gemeinde Hosenfeld bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Sicherheit im Bereich des Waldschwimmbades zu gewährleisten.