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WALDBRANDGEFAHR STUFE 4 (GROSS)

FEUERVERBOT IM WALD UND IN WALDESNÄHE


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde die Gefahrenstufe für Waldbrand per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" erhöht.


Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand


Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis

auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu

50 Metern zum Waldrand.


Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.


Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot

bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgeho-

ben.



Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten


Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt).


Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

• Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen

• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)

• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen

• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erlo-

schen ist


Besten Dank für die Einhaltung dieser temporären Regelung und dieses Verbotes.


Der Gemeinderat Arni

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Arni veröffentlicht.