Waldbrandgefahr – Bedingtes Feuerverbot
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern erhöht. Ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 12.00 Uhr gilt die Gefahrenstufe 4 "gross". Der Kanton hat daher ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im ganzen Kantonsgebiet erlassen.
Feuer ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert, sofern der Mindestabstand von 50 m zum Waldrand eingehalten ist.
Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zulassen.
Weitere Informationen zur Einschätzung der aktuellen Waldbrandgefahr und Verhaltensregeln finden Sie auf Landwirtschaft und Wald - Kanton Luzern
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.