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Bitte Straßenlaternen freischneiden

Ab Montag, 29. Juni, beginnt die EGT mit der kompletten Umstellung der Straßenlaternen in St. Georgen auf die zukunftsfähige und energiesparende LED-Beleuchtung. Die Umsetzung ist bis vsl. Ende September geplant. Weitere Informationen dazu teilen wir zeitnah.


Als vorbereitende Maßnahme bitten wir alle Anlieger zu prüfen, dass die Straßenlaternen nicht durch private Bäume, Sträucher, Hecken oder ähnliches verdeckt sind und diese bei Bedarf – unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes – so zurückzuschneiden, dass die EGT an den Straßenlaternen arbeiten kann.


Gestartet wird in diesen Straßen:

- Gewerbehallenstraße

- Hermann -Wiehl-Str.

- Bruderhausweg

- Adlerbergweg

- Schwanenweg

- Winterbergstraße

- Klosterbergstraße


Vielen Dank für eure Mithilfe!


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Das Bundesnaturschutzgesetz besagt: Es ist verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Unabhängig von den Fristen müssen vor jedem Schnitt Nester kontrolliert und geschont werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.