Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Ab dem 26. Juni 2026 12 Uhr gilt ein bedingtes Feuerverbot.
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, einige Massnahmen per heute, 12 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen.
Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
Es ist untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Zudem gilt ein Bade- und Betretungsverbot an grossen Teilen der Birs: Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs - Kanton Basel-Landschaft