Änderung der Corona-Verordnung zum 27.12.2021

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23.12.2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die geänderte CoronaVO tritt am heutigen Montag, den 27.12.2021 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

* Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:
- Für geimpfte und genesene Personen gilt:
° 10 Personen in Innenräumen
° 50 Personen im Freien.

- Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

- Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

* FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

* In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

* Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst, d.h. es erfolgt eine Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
° Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
° Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
° Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
° Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

* In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.