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Liebe Theaterinteressierte, das Land Baden-Württemberg hat zum 27.12 die Verordnung erneut angepasst, darunter auch die Definition der 2 G Plus Regelung die für den Zutritt für Veranstaltungen vorgegeben ist. Hier finden Sie einen guten Überblick https://www.lrasbk.de/media/custom/2961_4648_1.PDF?1640353193 Da heißt für Ihren Veranstaltungsbesuch benötigen Sie gemäß Verordnung, die wir im Wortlaut zitieren: 2G plus Test, bzw. 2G aber keinen Test für Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson. Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Hierbei handelt es sich laut Sozialministerium um eine Pflicht und keine Empfehlung.