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Hallenbad - Zutritt nach "2G-Plus-Regel" (ab 28.12.2021)

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW ist der Einlass im Hallenbad nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Ein Hallenbadbesuch ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
D. h. die immunisierten Besucher/innen müssen über ein negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Während der schulfreien Wochen der Weihnachtsferien (vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022) müssen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren einen negativen Einzeltestnachweis besitzen, um das Hallenbad betreten zu dürfen.
Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre gelten grundsätzlich (unabhängig von den Ferien) nicht automatisch durch die Schultestungen als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit besteht. Sie müssen für den Zutritt zum Hallenbad also tatsächlich geimpft oder genesen sein und zusätzlich über einen entsprechenden Testnachweis verfügen (2G+).
Kinder unter 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt brauchen grundsätzlich weder Test noch Immunisierung.

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