Neue Coronaregeln

Folgende Information kommt vom KreisSportBund und ist für uns bindend.

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

für das Land NRW gilt ab heute, den 28.12.2021, eine neue Corona Schutzverordnung
Folgende Änderungen gehen aus der neuen Verordnung hervor:

Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

3. Kinder und Jugendliche

Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen einen erfolgreichen Start in das Jahr 2022.

KreisSportBund Paderborn e.V.
Am Bischofsteich 42 - 33102 Paderborn
T +49 5251 6833-008 F 49 5251 6833-000
M lukas.schaefers@ksb-paderborn.de - www.ksb-paderborn.de

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Sportverein "SV Rot-Weiß Bentfeld" veröffentlicht.